Sicherheit:
Regale mit einem Höhen / Tiefen- Verhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGVU Regel 108-007 ( BGR 234 ) gegen Kippen gesichert werden.
Beispiel:
Ein Regal mit einer Tiefe von 400 mm und einer Höhe von 2500 mm muss durch eine Wand-, Fußverankerung oder Kopfverbände gesichert werden
Die angegebenen Traglasten gelten für gleichmäßig verteilte Lasten je Regalboden.